Infos aus der Kinder und Jugendförderung
Ich lasse mich nicht abzocken !
Infoveranstaltung für Jugendliche und junge Erwachsene am Donnerstag, den 8. 10.2009, 19.00 Uhr in der Reichenberghalle Reichelsheim. Der Eintritt ist frei.
Internet, Handy, Fitness-Studio, überall gibt es Vertragsfallen. Was gilt es bei Verträgen zu beachten und was kann  ich tun, wenn ich in die Falle getappt […]

Infos aus der Kinder und Jugendförderung

Ich lasse mich nicht abzocken !

Infoveranstaltung für Jugendliche und junge Erwachsene am Donnerstag, den 8. 10.2009, 19.00 Uhr in der Reichenberghalle Reichelsheim. Der Eintritt ist frei.

Internet, Handy, Fitness-Studio, überall gibt es Vertragsfallen. Was gilt es bei Verträgen zu beachten und was kann  ich tun, wenn ich in die Falle getappt bin. Beispiele aus der Praxis und Antworten gibt Rechtsanwalt Klaus Schäfer. Alle eingebrachten Fälle werden umfassend beraten.

Veranstalter: SPD Ortsverein Reichelsheim

Du suchst noch immer einen Ausbildungsplatz ?

In Kooperation mit der Kompetenzagentur Erbach kann euch der Jugendpfleger Klaus Overkamp weiterhelfen. Sorgfältig klären wir eure Vorstellungen und Wünsche ab und geben konkret Hilfestellung. In diesem Jahr konnten wir bislang acht jungen Menschen doch noch zu einem Ausbildungsplatz verhelfen. Gerne könnt ihr einen persönlichen Beratungstermin mit uns vereinbaren, per Mail  kls.overkamp@googlemail.com oder Tel.  015229549336. Am 8.10.09 könnt ihr ab 17.30 Uhr auch in die offene Sprechstunde des Jugendpflegers im Jugendraum Fränkisch-Crumbach kommen, Rodensteiner Str. 8 oder  in die offene Sprechstunde im Jugendtreff Brensbach am 28.10.09, ab 17.00 Uhr. ( Keller Grundschule Brensbach ).

Ruf an, hol dir Rat

wende dich an die NUMMER gegen KUMMER, der Anruf ist kostenlos , montags bis freitags 15 bis 19 Uhr

0800 1110333. Dort bekommst du Rat und Hilfe in schwierigen Momenten. Und wenn du weitere Antworten oder Hilfe suchst, werden dir Einrichtungen in deiner Nähe genannt. Alle Gespräche bleiben anonym und vertraulich !

Eltern können sich wenden an die Kummer Tel. Nr. 0800 1110550

Der Tipp für Kinder – auch  für Eltern !

Ihr bzw. Sie sucht(en )eine absolut zuverlässige Suchmaschine im Internet für Kinder. Da empfehle ich www.blinde-kuh.de. Dies ist die erste deutschsprachige Suchmaschine für Kinder, dort könnt ihr gefahrlos stöbern.

Ist dein Ausbildungsvertrag o.k.?

Jugendliche, die sich für einen Ausbildungsberuf entschieden haben, müssen mit dem Ausbildungsbetrieb einen Berufsausbildungsvertrag abschließen, und zwar schriftlich und vor (!) Beginn der Ausbildung.

Das muss im Vertrag unbedingt stehen !

Art, sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung

Ziel der Berufsausbildung, vor allem die Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll 

Beginn und die Dauer der Berufsausbildung

Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Betriebes

Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit

Dauer der Probezeit

Zahlung und Höhe der Vergütung

Dauer des Urlaubs

Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann

in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf anzuwendende Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen etc.

Vor der Schule noch in den Betrieb ?

Beginnt der Berufsschulunterricht vor 9 Uhr morgens, dürfen Auszubildende vorher nicht beschäftigt werden.

Der Mindesturlaub beträgt für jugendliche Auszubildende für

unter 16-jährige 30 Werktage,

unter 17-jährige 27 Werktage

unter 18-jährige 25 Werktage

Maßgebend ist das Alter zu Jahresbeginn!

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