20. September 2011 – Tag des Kindes !

Anlässlich des Tages des Kindes stellt die Jugendpfleger eine Liste von Rechten der Kinder vor, die bereits am 20. September 1989 von den Vereinten Nationen beschlossen wurden

Recht auf Gleichheit – kein Kind darf benachteiligt werden

Recht auf Gesundheit – Kinder haben das Recht, gesund zu leben, Geborgenheit zu finden und keine Not zu leiden

Recht auf Bildung – Kinder haben das Recht, zu lernen und eine Ausbildung zu machen, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht

Recht auf elterliche Fürsorge – Kinder haben ein Recht auf Liebe und Fürsorge beider Eltern und auf ein sicheres Zuhause

Recht auf Privatsphäre und persönliche Ehre – Kinder haben ein Recht, dass ihr Privatleben und ihre Wünsche geachtet werden

Recht auf Meinungsäußerung, Information und Gehör – Kinder haben das Recht, bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken. Sie haben das Recht, sich alle Informationen zu beschaffen, die sie brauchen, und ihre eigene Meinung zu verbreiten

Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht- Kinder haben das Recht, im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt zu werden

Recht auf Schutz vor Ausbeutung und Gewalt – Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung

Recht auf Spiel, Freizeit und Ruhe – Kinder haben das Recht zu spielen, sich zu erholen und künstlerisch tätig zu sein

Recht auf Betreuung bei Behinderung – Behinderte Kinder haben das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können.

Und noch ein ganz wichtiger Hinweis, Kinder in Deutschland haben  ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.(§ 1631 BGB )

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